Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024

17. November 2023: Zum 01.01.2024 gibt es Änderungen im Pass- und Personalausweiswesen!
Kinderreisepass (JPG)

Kinderreisepässe, dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem unter anderem der Kinderreisepass abgeschafft wird.

Aus diesem Grund sollten Eltern, die mit ihren Kindern in das Ausland reisen möchten, rechtzeitig vor Reisebeginn an die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses denken, da hier eine Herstellungsdauer von drei bis sechs Wochen in der Bundesdruckerei zu beachten ist.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass. Im Einzelfall erkundigen Sie sich bitte auf der Homepage des Auswärtigen Amtes, da das Einwohnermeldeamt zu Einreisebestimmungen keine Auskünfte erteilen darf.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zu dem angegebenen Gültigkeitsdatum verwendbar, vorausgesetzt das Kind ist auch anhand des Fotos weiterhin eindeutig identifizierbar.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Reisepässe sowie Personalausweise für Personen unter 24 Jahren zwar eine Gültigkeit von 6 Jahren haben, aber dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. Dies gilt unabhängig von der Art des Dokuments, das für ein Kind beantragt wird. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass) zu beantragen.

Außerdem: Reisepass-Gebühr wird ab 01. Januar 2024 erhöht
Ab 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 €.

Gemeinde Pettendorf